Wie gefährlich ist „7 vs. Wild“ für die Teilnehmer*innen?
Twitch-Streamer Jens „Knossi“ Knossalla wäre gleich in der ersten Folge der zweiten Staffel von „7 vs. Wild“ ertrunken und hat sich mittlerweile auch noch verletzt. Auch die anderen Kandidat*innen leben auf der einsamen Insel gefährlich. Viele User*innen fragen sich: Wer haftet eigentlich bei Unfällen? YouTube-Anwalt Christian Solmecke klärt auf.
Knossi in Sorge: Hat sich seine Wunde entzündet?
Die sieben Kandidat*innen von „7 vs. Wild: Panama“ haben die erste Nacht auf der Insel hinter sich. Doch alle hatten keinen leichten Start. Vor allem der untrainierte Twitch-Streamer Jens „Knossi“ Knossalla hatte gleich bei der Aussetzung eine Nahtoderfahrung. Denn er wurde viel zu weit von der Insel ausgesetzt und musste sich regelrecht ans Ufer kämpfen. Doch es ging noch dramatisch weiter. Er zog sich wenig später eine blutige Verletzung zu. Ein Stock bohrte sich in seinen Fuß.
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Obwohl er den Erste-Hilfe-Koffer nicht öffnet und die Verletzung erstmal abtut, befürchtet Knossi nach der ersten Nacht, dass vielleicht noch etwas in der Wunde steckt. Sein Fuß schmerzt nämlich. „Ich habe Angst, dass sich das entzündet. Der Fuß tut saumäßig weh“, sagt Knossi.
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Haftung bei Unfällen & Co. – das sagt der YouTube-Anwalt
Anwalt Christian Solmecke hat viele Anfragen von „7 vs. Wild“-Fans erhalten. User*innen wollen von ihm wissen, wer bei Unfällen haftet. Muss Gründer Fritz Meinecke beziehungsweise die Produktion zahlen? Der YouTube-Anwalt reagiert auf einige pikante Szenen der ersten Folgen.
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Christian Solmecke: Produktionsfirma handelte „grob fahrlässig“
Christian Solmecke findet, dass es „grob fahrlässig“ war, dass man Knossi zu weit vom Ufer ausgesetzt hat. Die Produktion hat einen Fehler gemacht und müsste theoretisch auch haften. Allerdings ist die Situation für den Streamer gut ausgegangen. „Hier ist kein Schaden passiert. Glück gehabt, für die Produktion und Fritz Meinecke“, sagt der YouTube-Anwalt.
Anders sieht es bei einer anderen Szene aus: Da entdeckt Herr Knossalla einen giften Baum auf der Insel. Da er allerdings geschult wurde, macht er darum einen großen Bogen. Die Produktionsfirma muss alle Teilnehmer*innen nämlich vorab gut auf die Wildnis und die Gefahren vorbereiten. Sollten sie das versäumen, handeln sie grob fahrlässig. Handeln die Kandidat*innen wiederum entgegen der Warnungen, dann ist die Produktion nicht haftbar.
Anwalt Christian Solmecke merkt an: Die Produktion kann nicht insgesamt alle Haftungen ausschließen. Allerdings wissen die Kandidat*innen vor Anfang an, worauf sie sich eingelassen haben und dass Unfälle jederzeit passieren können.
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